Leitfaden für die Krise

Jetzt sind Unternehmer und Geschäftsführer besonders gefordert

Die Wirtschaftskrise fordert Opfer und mutige Entscheidungen

Wer als Geschäftsführer schon mal schwere Zeiten durchgestanden hat, kann ein Lied davon singen:
In der Krise weiß man oft gar nicht so recht, was man als erstes und am besten tun soll. Denn bei schwindenden Umsätzen und allgemeinem Wirtschaftsrückgang müssen Unternehmer und Geschäftsführer schnell handeln, die Risiken richtig einschätzen und ihre Chancen tatkräftig nutzen. Keine einfache Aufgabenstellung.

Deshalb möchten wir als erfahrene Kanzlei auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung sowie Sanierung und rechtlicher Partner für Unternehmen Ihnen unseren Leitfaden an die Hand geben, der Ihnen zumindest ein paar grobe Richtlinien gibt, was Sie in einer Krise tun sollten, tun müssen und tun können. Unsere Tipps sind als Maßnahmen zu verstehen, die zumindest das vernünftig retten sollen, was noch zu retten ist. Sie sind allgemein gehalten und ersetzen keine umfangreiche Beratung und Betrachtung Ihres Unternehmens und der dortigen individuellen Umstände.

Das können Sie tun, wenn Ihr Unternehmen gerade in die Krise gerät

  • Verschaffen Sie sich einen belastbaren Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens und erstellen auch einen Liquiditätsplan für die Zukunft.
  • Stellen Sie Ihr Geschäftsmodell auf den Prüfstand: Ist Ihr Angebot aktuell? Ist es noch marktgerecht? Sind Ihre Preise akzeptabel? Stehen Möglichkeiten und Risiken Ihres Geschäfts in einem vernünftigen Verhältnis?
  • Überlegen Sie, ob eine Schließung oder ein Verkauf bestimmter Produkte, Abteilungen oder Betriebszweige Ihr Unternehmen insgesamt retten können.
  • Was können Sie effizienter gestalten, indem Sie es umstrukturieren? Erarbeiten Sie gezielt Sanierungsmodelle für Ihr Unternehmen – am besten gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern, denn die haben oft die besten Ideen und haben dann auch das Gefühl, dass sie dazu beitragen können, ihre Jobs zu sichern und nicht direkt in der Arbeitslosigkeit enden.

Achtung! Als Geschäftsführer sind Sie verpflichtet, eine eingetretene Insolvenzreife anzuzeigen und Insolvenzantrag zu stellen. Sonst machen Sie sich ggfls. wegen Insolvenzverschleppung haftbar oder gar strafbar.

So erkennen Sie die Insolvenz: zwei Bedingungen sind entscheidend

Bedingung 1

Ihr Unternehmen ist überschuldet, das heißt: Ihr Unternehmensvermögen (die Aktiva) kann die bestehenden Verbindlichkeiten (Kosten) nicht mehr decken. Nach § 19 Abs. 2 InsO liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen bei Ansatz von Liquidationswerten die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Ein gewichtiges Indiz für die insolvenzrechtliche Überschuldung ist, wenn auf der Aktivseite Ihrer Bilanz die Position „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auftaucht.

Bedingung 2

Ihr Unternehmen ist zahlungsunfähig, das heißt: Wenn Ihr Unternehmen nicht in der Lage ist, binnen dreier Wochen 90 % der fälligen und ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten zu bedienen – es sei denn, es ist absehbar, dass die Deckungslücke geringer wird.

Steht der Gerichtsvollzieher schon vor der Tür und Kontopfändungen gehen ein, dann ist die Grenze zur Zahlungsunfähigkeit in der Regel schon längst überschritten.

Anstehende Pleite frühzeitig erkennen und abwenden: Insolvenzantrag bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Unser Tipp: Ein Antrag auf Insolvenz ist bereits möglich, wenn die Zahlungsunfähigkeit nur droht. Ein Unternehmer steht in der Krise immer vor der schweren Entscheidung: Soll ich wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden, oder kriegen wir die Kurve auch so? Die Möglichkeit frühzeitig Insolvenz anzumelden kann für ein Unternehmen bedeuten, unter Umständen aus der Krise herauszukommen. Die am Unternehmenserfolg beteiligten Gruppen – Arbeitnehmer, Gesellschafter, Lieferanten und Banken – sind im Rahmen eines Insolvenzverfahrens meist eher bereit, sich im Sinne des Unternehmens zu bewegen. Wesentlich ist jedoch, dass die Insolvenzordnung Sanierungswerkzeuge enthält, welche oftmals neue Handlungsoptionen schaffen, die außerhalb des Insolvenzverfahrens nicht bestehen.

Unter Insolvenzbedingungen sind nötige Umstrukturierungen manchmal eher umzusetzen:

  • In der Regel sind im Insolvenzfall Sozialpläne leichter zu realisieren.
  • Unter Insolvenzbedingungen sind langfristige Mietverträge mit gesetzlicher Kündigungsfrist auflösbar.
  • Innerhalb einer Insolvenz ist die Einsichtsfähigkeit der Gläubiger deutlich erhöht.

Überkommene Strukturen lassen sich nicht ewig weiter führen

Gerade dann, wenn sich durch die Krise über Jahre oder Jahrzehnte aufgebaute Strukturen nicht mehr halten lassen, ist es möglicherweise das einzige unternehmerische Mittel, notwendige Veränderungen über ein Insolvenzverfahren herbeizuführen.

Das muss nicht der wirtschaftliche Ruin für Gesellschafter, Geschäftsführer und Mitarbeiter sein. Denn nach einem entsprechenden Veränderungsprozess kann die wirtschaftliche Tätigkeit weitergeführt werden – häufig durch die Schaffung eines neuen Rechtsträgers im Wege der so genannten übertragenden Sanierung.

Stimmt das Geschäftsmodell im Kernbereich, werden die notwendigen Betriebsmittel und Mitarbeiter von dem neuen Rechtsträger übernommen – und das Leben geht weiter.

Unser Experten-Tipp: Wenn Sie einen solchen Umstrukturierungsprozess benötigen, ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig handeln, Weitsicht zeigen und sich von kompetenten Beratern begleiten lassen.

> Laden Sie sich unseren Leitfaden für die Krise als PDF herunter.

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