5 Jahre Anfechtungsreform – Evaluierung tut Not!

Hamburg, 12. Mai 2022: Seit nun schon fünf Jahren gilt das mit dem ‚Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und dem Anfechtungsgesetz‘ reformierte insolvenzrechtliche Anfechtungsrecht. Ziele des Gesetzesvorhabens waren u.a. eine größere Rechtssicherheit für den Wirtschaftsverkehr und eine Reduzierung der Komplexität der Vorsatzanfechtung.

Joachim Büttners Titelgeschichte im INDat-Report 03_2022 (auf das Bild klicken)

Eine Evaluierung findet nicht statt

Bis heute hat das Bundesjustizministerium auf eine Evaluierung der Regelungen verzichtet.  Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Joachim Büttner, Partner der BRRS Rechtsanwälte hält dies für einen Fehler: „Eine Evaluierung der Regelungen zum Insolvenzanfechtungsrecht, vorrangig zur Vorsatzanfechtung, wäre notwendig, zumindest wünschenswert“, schreibt er im INDat-Report (den ganzen Artikel finden Sie, wenn Sie auf das obige Bild klicken).

Büttner: „Komplexität wurde nicht reduziert, sondern erhöht!“

Büttner kritisiert hierbei insbesondere, dass statt der angestrebten  Reduzierung der Komplexität der Anfechtungsmaterie das Gegenteil eingetreten sei. Auf die seit der Reform ergangene Rechtsprechung geht er im INDat-Report ausführlich ein. Auch sei keine Verbesserung der Rechtssicherheit eingetreten. Alles Gründe, die einen Verzicht auf eine Evaluierung durch das Bundesjustizministerium um so bedauerlicher erscheinen lassen.

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