HAUTEC GmbH Haus- und Sanitärtechnik

Haftungsverwirklichung schafft Quotenverbesserung

Die HAUTEC GmbH Haus- und Sanitärtechnik errichtete unzutreffende Bilanzen. Konsequente Verfolgung von Ansprüchen war erfolgreich.

BRRS Rechtsanwälte – Joachim Büttner – Standort Hamburg

Insolvenzverwalter

Joachim Büttner

BRRS Standort

Hamburg

Amtsgericht

Hamburg

Verfahren

Regelinsolvenzverfahren

Key Facts

Insolvenzverschleppung

Ergebnis

Quote: 16%

Zeitraum

Verfahrensabschluss: 2021

Ausgangssituation

Im Zeitpunkt des Antrages bestand kein operatives Geschäft bei der Schuldnerin. Der Betrieb war eingestellt. Eine Quotenaussicht für die Gläubiger war allenfalls in Höhe von ca. 3 % denkbar.

Das Insolvenzverfahren

Die Schuldnerin war bereits Jahre vor dem Antrag insolvenzreif. Jedenfalls wies sie bereits 2002 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Dieser vergrößerte sich in den weiteren Abschlüssen. Dies gab Verlassung, den Steuerberater, der die Bilanzen erstellt hatte, in Anspruch zu nehmen. Erst die Revision hatte Erfolg (Aufhebung und Zurückverweisung; BGH vom 26. Januar 2017 – IX ZR 285/14 –,  BGHZ 213, 374 ff.). Der Bundesgerichtshof ergänzte dort seine Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung und gab sie auch teilweise auf.

Das Ergebnis

Die Gläubiger erhalten eine Quote von ca. 16 %.

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