„Was kostet das Ganze?” hören wir oft, wenn es um Insolvenzverfahren geht. Die erste Grundregel lautet: Das Vergütungssystem lebt von seinen Ausnahmen. Grob kann man sagen, dass vergütet wird anhand des verwalteten Vermögens der Insolvenzschuldnerin. Zusatzkosten entstehen bei Gericht, durch Gutachten und sonstige Nebenkosten – die allgemeine Vergütung teilen sich im Regelverfahren der vorläufige Insolvenzverwalter und der Insolvenzverwalter; in der Eigenverwaltung werden dieselben Kosten nur anders verteilt zwischen Sachwalter (60%) und Berater (40%).
Neugierig geworden? Probieren Sie unseren Insolvenzrechner direkt aus. Rufen Sie uns mit Ihren Fragen danach gern persönlich an.
Referenzverfahren
der BRRS Rechtsanwälte
HAUTEC GmbH Haus- und Sanitärtechnik
Verfahren: Regelinsolvenzverfahren
Branche: Haus- und Sanitärtechnik
Verwalter: Joachim Büttner
Wohnpark Jasmund GmbH & Co. KG
Verfahren: Regelinsolvenzverfahren
Branche: Tourismusbranche
Verwalter: Ulrich Rosenkranz
Außergewöhnliche Einigung in der Landwirtschaft
Verfahren: Regelinsolvenzverfahren
Branche: Landwirtschaft
Verwalter: Nils Eggers







