Schutzschirm­verfahren (ESUG) und Eigen­verwaltung

Wir verstehen uns als Ihre unabhängigen Begleiter und Unterstützer.

Neben dem Regelinsolvenzverfahren hält die Insolvenzordnung in §§ 270 ff. InsO mit dem Eigenverwaltungsverfahren und dem Schutzschirmverfahren weitere Sanierungsinstrumente bereit. Anders als beim Regelinsolvenzverfahren, in dem die Verfügungsbefugnis mit Eröffnung des Verfahrens auf den Insolvenzverwalter übergeht, bleibt die unternehmerische Verantwortung im Eigenverwaltungsverfahren in den Händen der Geschäftsführung. Mit der Anordnung wird der eigenverwaltende Schuldner quasi zum Insolvenzverwalter in eigener Sache, wozu oftmals insolvenzrechtliche Expertise erforderlich ist.

Die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Verlaufs des Eigenverwaltungsverfahrens hängt von einer guten Vorbereitung ab. Diese reicht idealerweise von der Erstellung einer verfahrensspezifischen Liquiditäts- und Ergebnisplanung über die Vorbereitung der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes bis hin zur frühzeitigen Abstimmung mit den wesentlichen Verfahrensbeteiligten einschließlich des Insolvenzgerichts, den Mitarbeitern und den wesentlichen Gläubigern.

Geeignet ist das Eigenverwaltungsverfahren insbesondere für Unternehmen mit funktionstüchtigen Organisationseinheiten, wie z.B. Einkauf, Produktion und Vertrieb, und intaktem Rechnungswesen, die ihren Geschäftsbetrieb unter dem Insolvenzregime fortführen und restrukturieren möchten.

Das Gericht bestellt eine geeignete, von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige Person zum Sachwalter, die darauf achtet, dass die in der Insolvenz geltenden Regelungen eingehalten werden.

Die Partner von BRRS stehen bei einer Eigenverwaltung als (vorläufige) Sachwalter zur Verfügung. Hier verstehen wir uns als unabhängige Begleiter und Unterstützer, die ihre Kontroll- und Überwachungsaufgaben im Interesse der Gesamtgläubigerschaft und des zu sanierenden Unternehmens zuverlässig wahrnehmen. Dies gilt sowohl in der wichtigen Phase der Betriebsfortführung als auch bei der Erstellung des Insolvenzplans sowie im Investorenprozess. Indem wir die wirtschaftliche Lage des Unternehmens umfassend überprüfen und gewährleisten, dass keinem Gläubiger ein Nachteil entsteht, fungieren wir als Bindeglied zwischen allen Verfahrensbeteiligten.

Referenzverfahren

Higher Mobility GmbH

Verfahren: Regelinsolvenzverfahren

Branche: Autovermietung

Verwalter: Markus Ritterrath

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