In der März-Ausgabe des INDat Report (03/2025) dreht sich im Schwerpunktbeitrag alles um die zunehmende Bedeutung von Ermittlungsverfahren im Insolvenzrecht – eine Verfahrensart, die vor allem durch fehlende Auskünfte, nicht auffindbare Unterlagen und komplexe Sachverhalte geprägt ist.
Im Interview deutet Rechtsanwalt Joachim Büttner, Insolvenzverwalter und Partner bei BRRS Rechtsanwälte, die Schwierigkeiten in der praktischen Arbeit im Umgang mit Behörden, die Auskunftsgesuche blockieren, an. Er sieht Möglichkeiten, dass unter anderem über datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO dennoch Informationen beschafft werden können, weil der Schuldner zur Mitwirkung verpflichtet ist.
An gleicher Stelle kritisiert Büttner den Gesetzgeber zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts:
„Die Reform 2017 war klientelpolitische Augenwischerei […]. Spürbare Auswirkungen auf die Eröffnungen gingen davon nicht aus.“
Büttner macht im Zusammenhang dann deutlich, dass die Anforderungen an Insolvenzverwalter bei der Anfechtung in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind. Gerade die jüngere Rechtsprechung (sog. Neuausrichtung) zur Vorsatzanfechtung zwinge Verwalter zu noch intensiveren Ermittlungen, um dann anfechtungsrelevante Sachverhalte überzeugend darlegen zu können. Entscheidend bleibe, ob es gelinge, Anfechtungsgegner schon außergerichtlich zu überzeugen oder Gerichte zur Anerkennung der Ansprüche zu bewegen. Gelinge dies – wegen der durch die Rechtsprechung erhöhten Anforderungen – nicht, sei mit sinkenden Quoten in der Verfahrensabwicklung zu rechnen.
Das vollständige Interview ist im INDat Report 03/2025 erschienen.