Die Vorteile einer „M2-Abfrage“ im Insolvenzverfahren

 

Hamburg, 30. Juli 20210: Eine Insolvenz ist per se eine außergewöhnliche Situation. Insolvenzverwalter erleben innerhalb dieser unternehmerischen und persönlichen Krisen zusätzliche Kuriositäten, die bisweilen erstaunliche Wendungen nehmen.

So auch im aktuellen Fall, den BRRS Partner und Insolvenzverwalter Ulrich Rosenkranz am Standort Hamburg gerade begleitet.

Die Schuldnerin, eine 1991 gegründete GmbH, betätigte sich auf dem Gebiet der Wohnungsverwaltung. Der Geschäftsführer verstarb 2018. Ein neuer Geschäftsführer wurde nicht bestellt. Der seit 1993 alleinige Gesellschafter hatte mangels Kontakt zu der Gesellschaft seine Gesellschafterstellung aus dem Blick verloren; die letzte Bilanz wurde dem Finanzamt für 2015 vorgelegt.

Der Gesellschafter sah sich 2021 zur Antragstellung gezwungen, als er von einer WEG persönlich in Anspruch genommen werden sollte. Diese Gläubigerin wollte keinerlei Informationen über die Geschäftsbeziehung zur Schuldnerin geben. Der Gesellschafter (Rentner) verfügte über keinerlei Unterlagen, um die üblichen Auskünfte zu erteilen

Erst eine „M2-Abfrage“ (Ersuchen an das Bundeszentralamt für Steuern, bei den Kreditinstituten die in § 93b Absatz 1 der Abgabenordnung (AO) bezeichneten Daten abzurufen) über den Gerichtsvollzieher ergab 11 Bankkonten mit einem hohen sechsstelligen Guthaben und Umsätzen in den Jahren 2018 und 2019 aus dem Handel mit Anglerbedarf und -zubehör.

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