Herbsttagung VID 2020

Ein eher außergewöhnlicher VID Jahreskongress fand Anfang November 2020 in hybrider Form statt: Beirat und Vorstand trafen sich mit den Referenten und einigen Gästen mit Abstand vor Ort in Berlin, während zwei Drittel der Mitglieder über Bildschirme zugeschaltet waren.

Die fachlich-inhaltliche Quintessenz aus dieser VID-Jahrestagung lautet: Inmitten der Corona-Pandemie ist das Insolvenzgeschehen von der wirtschaftlichen  Situation vollständig entkoppelt. Ausschlaggebend dafür sind die milliardenschweren Hilfsprogramme der Bundesregierung, das Instrument des Kurzarbeitergeldes und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.

Benötigt ein Unternehmen pandemiebedingt mangels Zugang zu den Hilfsprogrammen oder aufgrund unkalkulierbarer Auswirkungen infolge monatelangen Lockdowns Unterstützung, bieten weder StaRUG noch das SanInsFoG adäquate Hilfe.

Mit diesen Regelungen wird in Umsetzung der EU-Richtlinie vom 20. Juni 2019 ein neues Sanierungsinstrument – der präventive Restrukturierungsrahmen – eingeführt. Hier handelt es sich, ebenso wie bei der Änderung der ESUG-Reform, um Vorgaben aus einer Zeit vor der Pandemie. Das StarRUG-Verfahren ist an der Schnittstelle zwischen Restrukturierung und „klassischem” Insolvenzrecht zu verorten. Das Verfahren ist sehr komplex und insofern für kleinere und mittlere Unternehmen weniger geeignet.

Hierzu resümiert BRRS-Partnerin und Sprecherin des VID-Beirats, Jutta Rüdlin: „Um kleinen und mittleren Unternehmen unter die Arme zu greifen, die coronabedingt in Schieflage geraten sind, brauchen wir ein Corona-Schutzschirmverfahren, das diesen Unternehmen einen erleichterten Zugang zu den bereits bestehenden Sanierungsverfahren der InsO ermöglicht. Gerade Freiberufler und Soloselbständige benötigten schnelle und einfach umsetzbare Sanierungsverfahren.“

Weitere Informationen, Impressionen und Filminterview mit Jutta Rüdlin: https://www.vid.de/deutscher-insolvenzverwalterkongress-2020-2/

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