Rechtsanwalt Markus Ritterath berät Gläubiger der bc connect GmbH

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Markus Ritterath von BRRS Rechtsanwälte berät seit Anfang des Jahres Gläubiger in dem Insolvenzantragsverfahren der bc connect GmbH (AG Chemnitz 314 IN 1922/21). Nach den bisherigen Erkenntnissen scheinen von dem Verfahren eine große Zahl von Geschädigten mit teils erheblichen Geldbeträgen betroffen zu sein.

Rechtliche Bewertung für Gläubiger entscheidend

„Die rechtlichen Fragestellungen im Verfahren sind vielfältig. Die Vertragsgestaltung der bc connect GmbH und deren rechtliche Würdigung sind für die Stellung des Gläubigers im Insolvenzverfahren von Bedeutung. Ebenso können sich aus den Umständen des Zustandekommens des Vertrages Ansprüche ergeben“, erklärt Ritterrath. Die bc connect GmbH hatte -nachrangige- Darlehen mit sehr hohen und kurzfristigen Renditeversprechen eingeworben. Am 22. Oktober 2021 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) auf ihrer Homepage eine Warnung bzgl. der bc connect GmbH. Danach rechtfertigten die von der bc connect GmbH angebotenen Verträge die Annahme, dass das Unternehmen unerlaubte Bankgeschäfte betreibe oder Finanzdienstleistungen erbringe.

Die BaFin schritt ein

Die BaFin hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass die bc connect GmbH keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) besitzt. Mit Bescheid vom 25. November 2021 hat die BaFin der bc connect GmbH sodann aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Nach den Feststellungen der BaFin hat die bc connect GmbH auf Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder angenommen und damit das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG betrieben, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu haben.

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